Intern
Institut für Informatik

Erläuterungen zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung

1. Haben Sie nach dem ersten Semester weniger als 13 ECTS Punkte aus dem Pflichtbereich erreicht, so erhalten Sie eine Verwarnung.


2. Haben Sie nach dem zweiten Semester weniger als 13 ECTS Punkte erreicht, so gilt das Studium als endgültig nicht bestanden.


3. Haben Sie nach dem zweiten Semester 13-29 ECTS aus dem Pflichtbereich, Wahlpflichtbereich oder den Schlüsselqualifikationen erreicht, so erhalten Sie (ggf. erneut) eine Verwarnung.


4. Haben Sie nach dem dritten Semester weniger als 30 ECTS Punkte dem Pflichtbereich, Wahlpflichtbereich oder den Schlüsselqualifikationen erreicht, so gilt das Studium als endgültig nicht bestanden.


5. Haben Sie nach dem dritten Semester mehr als 30 Punkte erreicht verfällt die Verwarnung.


6. Weitere Hürden tauchen erst später im Studium wieder auf. Eventuelle Verwarnungen aus den Semestern eins bis drei haben ab dem Zeitpunkt, zu dem die jeweils notwendige Grenze erreicht wurde keinerlei Relevanz mehr, haben also insbesondere weder aufschiebende noch verkürzende Wirkung für die folgenden Fristen.


7. Haben Sie bis zum Ende des 8. Semesters die erforderlichen 180 ECTS Punkte (inkl. Bachelorarbeit) nicht erreicht, so gilt das Studium als erstmals nicht bestanden.


8. Haben Sie bis zum Ende des 9. Semesters die erforderlichen 180 ECTS Punkte (inkl. Bachelorarbeit) nicht erreicht, so gilt das Studium als endgültig nicht bestanden.

Beachten Sie hierzu auch §8 der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der Universität Würzburg und entsprechende Abschnitte der fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelorstudium Informatik.
Das endgültige Nichtbestehen nach dem 9. Fachsemester legt nahe, dass man unweigerlich in Probleme gerät, wenn man kontinuierlich weniger als 20 ECTS Punkte pro Semester schafft.