Bewerbung und Zugang zum Studium
Der Studienbeginn ist im Winter- und Sommersemester möglich und ist zulassungsfrei. In einem Eignungsverfahren werden die fachlichen Zugangsvoraussetzungen geprüft. Das volle Eignungsverfahren und die Voraussetzungen werden in der FSB beschrieben. Weitere allgemeine Informationen zur Bewerbung bietet die Studierendenkanzlei.
Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist der 15.10.
Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15.4.
Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung benötigte Unterlagen unverschuldet noch nicht zur Verfügung stehen, können diese bis zum 15.3. bzw. 15.9. nachgereicht werden.
Fragen zum Bewerbungsverfahren oder nachzureichende Dokumente bitte an master.informatik@uni-wuerzburg.de richten.
Zugangsvoraussetzungen
Die aktuelle Revision der FSB für den Informatik-Master spezifiziert die Zugangsvoraussetzungen folgendermaßen:
- Einen Abschluss in einem Bachelor-Studiengang im Umfang von 180 ECTS-Punkten oder einen gleichwertigen Abschluss. Für einen vorläufigen Zugang entfällt das Bachelorzeugnis. Für den vorläufigen Zugang müssen bereits mindestens 150 ECTS erbracht worden sein. Der Abschluss muss dann bis zum Ende des zweiten Semesters nachgereicht werden.
- Den Nachweis von Kompetenzen im Umfang von insgesamt mindestens 100 ECTS- Punkten im Bereich der mathematischen und informatischen Grundlagen, darunter mindestens 25 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Mathematik und theoretischen Informatik
- Eine Abschlussarbeit im Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten mit einem Thema aus der Informatik
- Deutsche oder Englische (Niveau B2) Sprachkenntnisse
Bewerbung
Bewerbende mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung
Bewerbungen müssen vollständig bis zur Bewerbungsfrist an master.informatik@uni-wuerzburg.de unter Angabe des Betreffs "Bewerbung zum Master Informatik Sommersemester 2024" geschickt werden. Alle Unterlagen müssen dazu in ein ZIP-Archiv gepackt und angehängt werden.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Excel-Sheet (bei Kompatibilitätsproblemen alternative Version für Libreofficeverwenden)
- Transcript of Records bzw. Leistungsübersicht
- Bachelor-Abschlusszeugnis (falls bereits vorhanden)
Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung benötigte Unterlagen unverschuldet noch nicht zur Verfügung stehen (beispielsweise bei noch ausstehenden Prüfungsergebnissen), können diese jeweils bis zum 15.3. (bei Bewerbungen zum Sommersemester) bzw. 15.9. (bei Bewerbungen zum Wintersemester) nachgereicht werden.
Internationale Bewerbende ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung
Internationale Bewerbende ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung müssen zusätzlich das Antragsformular des International Office ausfüllen und dieses, sowie amtlich beglaubigte Kopien aller nötigen Unterlagen, in einem ZIP-Archiv unter Angabe des Betreffs "Bewerbung zum Master Informatik Sommersemester 2024" an master.informatik@uni-wuerzburg.de schicken. Sowie postalisch an:
Institut für Informatik
z.Hd. Florian Metzger
Universität Würzburg
Am Hubland
97074 Würzburg
Deutschland
Die postalischen Bewerbungen müssen bis zum 15.10.2023 an der Universität eingegangen sein.
Hinweis: Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen
zusätzlich als amtlich beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Englische beigelegt werden.
Benötigte Unterlagen (Email)
- Ausgefülltes Excel-Sheet (bei Kompatibilitätsproblemen alternative Version für Libreofficeverwenden)
- Ausgefülltes Antragsformular des International Office
- Transcript of Records bzw. Leistungsübersicht
- Bachelor-Abschlusszeugnis (falls bereits vorhanden)
- Deutscher oder englischer Sprachnachweis mit Niveau B2 (z.B. IELTS oder Nachweis dass der Bachelor vollständig in deutscher bzw. englischer Sprache unterrichtet wurde)
- Hochschulzugangsberechtigung
Benötigte Unterlagen (Post)
- Ausgefülltes Antragsformular des International Office
- Amtlich beglaubigte Kopie des Bachelor-Abschluszeugnisses
- Amtlich beglaubigte Kopie des Transcript of Records
- Amtlich beglaubigte Kopie des deutschen oder englischen Sprachnachweises mit Niveau B2
- Amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- Studienbewerber aus China, Vietnam und Indien müssen vorab eine Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) beantragen und diese als Original zusammen mit den Bewerbungsunterlagen vorlegen
Eignungsprüfung
Werden die Voraussetzungen mit einer Abschlussnote oder Durchschnittsnote von 2,5 oder besser erfüllt so kann der Zugang direkt gewährt werden. Werden die Voraussetzungen mit einer schlechteren Note erfüllt dann erfolgt die Einladung zu einer Eignungsprüfung.
In dieser 30-minütigen mündlichen Prüfung werden die Kompetenzen der Bewerber:in in folgenden Teilgebieten der Informatik überprüft:
- Theoretische Informatik
- Praktische Informatik (Algorithmen und Datenstrukturen, Programmierkenntnisse, Softwaretechnik)
- Technische Informatik (Rechenanlagen und Informationsübertragung).
Sind in einer Bewerbungsrunde eine große Zahl von Eignungsprüfungen erfolderlich kann auch auf eine schriftliche Prüfung gewechselt werden. Dies wird natürlich vorher angekündigt.
Die für den Zugang zum Studium nötige Note in der mündlichen Prüfung ist abhängig von der Note des Erstabschlusses. Wurde der Erstabschluss innerhalb der Regelstudienzeit erworben, oder die Regelstudienzeit um maximal einen Monat überschritten, wird ein Notenbonus von 0,5 gewährt.
Note Erstabschluss | Benötigte Mindestnote | Benötigte Mindestnote bei Erstabschluss innerhalb der Regelstudienzeit |
2,6 - 3,0 | 4,0 | Keine Eignungsprüfung erforderlich |
3,1 - 3,5 | 3,0 | 3,5 |
3,6 - 4,0 | 2,0 | 2,5 |
Kontakt
Bei fachspezifischen Unklarheiten bitte an die Fachstudienberatung Informatik wenden. Allgemeine Fragen zum Zugang zum Studium und zum allgemeinen Bewerbungsverfahren und zur Einschreibung können an die zentrale Studienberatung, die Studierendenkanzlei oder das International Office gestellt werden.