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  • humans and virtual reality
Institut für Informatik

Application & Admission Requirements

Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich. In einem Eignungsverfahren werden die fachlichen Zugangsvoraussetzungen geprüft.


Bewerbungsfrist ist der 15.3. Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung benötigte Unterlagen unverschuldet noch nicht zur Verfügung stehen, können diese bis zum 31.8. nachgereicht werden.

Fragen zum Bewerbungsverfahren oder nachzureichende Dokumente bitte an  xtai-applications@informatik.uni-wuerzburg.de richten.


 

Zugangsvoraussetzungen

Die 2024 PO-Version des Master-Studiengangs Artificial Intelligence & Extended Reality definiert folgende Zugangsanforderungen:

  1. Einen Abschluss in einem Bachelor-Studiengang im Umfang von 180 ECTS-Punkten oder einen gleichwertigen Abschluss. Für einen vorläufigen Zugang entfällt das Bachelorzeugnis. Für den vorläufigen Zugang müssen bereits mindestens 150 ECTS erbracht worden sein. Der Abschluss muss dann bis zum Ende des zweiten Semesters nachgereicht werden.
  2. Den Nachweis von Kompetenzen im Umfang von insgesamt mindestens 100 ECTS- Punkten im Bereich der mathematischen und informatischen Grundlagen, darunter mindestens 35 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Mathematik, KI oder HCI
  3. Eine Abschlussarbeit im Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten mit einem Thema aus der Informatik
  4. Englische Sprachkenntnisse (Niveau B2)

Bewerbung

Bewerbende mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung

Bewerbungen müssen vollständig über WueStudy bis zum 15.3.204 eingereicht werden.

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes Excel-Bewerbungsformular
  • Bachelor-Abschlusszeugnis
  • Transcript of Records bzw. Leistungsübersicht des Bachelors
  • Nachweis der Englisch-Kenntnisse (Niveau B2). Kann auch das Abiturzeugnis mit einer mindestens befriedigenden Note in Englisch sein.

Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung benötigte Unterlagen unverschuldet noch nicht zur Verfügung stehen (beispielsweise bei noch ausstehenden Prüfungsergebnissen), können diese bis zum 31.8. nachgereicht werden. Dies gilt auch wenn zur Bewerbungsfrist die für den vorläufigen Zugang nötigen 150 ECTS noch nicht erreicht wurden. Der Nachweis darüber kann auch nachgereicht werden.

Internationale Bewerbende ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung

Bewerbungen müssen vollständig über WueStudy bis zum 15.3.204 eingereicht werden.

Hinweis: Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen
zusätzlich als amtlich beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Englische beigelegt werden. Weitere Hinweise zu Übersetzungen und Beglaubigungen

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes Excel-Bewerbungsformular
  • Bachelor-Abschlusszeugnis
  • Transcript of Records bzw. Leistungsübersicht des Bachelors
  • Englischer Sprachnachweis mit Niveau B2 (z.B. IELTS mit einem Ergebnis von 6,0 oder besser, oder ein Nachweis dass der Bachelor vollständig in deutscher bzw. englischer Sprache unterrichtet wurde)
  • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. High-School-Abschlusszeugnis)
  • uni-Assist VPD (nur wenn der Bachelorabschluss nicht in Deutschland oder der EU erworben wurde)
  • Studienbewerber aus China, Vietnam und Indien müssen vorab eine Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) beantragen und diese als Original zusammen mit den Bewerbungsunterlagen vorlegen

Eignungsprüfung

Werden die Voraussetzungen mit einer Abschlussnote oder Durchschnittsnote von 2,0 oder besser erfüllt so kann der Zugang direkt gewährt werden. Werden die Voraussetzungen mit einer Note zwischen 2,0 und 2,5 erfüllt dann erfolgt die Einladung zu einer Eignungsprüfung. In dieser 30-minütigen mündlichen Prüfung werden die Kompetenzen der Bewerber:in in folgenden Teilgebieten der Informatik überprüft:

  • Theoretische Informatik
  • Praktische Informatik (Algorithmen und Datenstrukturen, Programmierkenntnisse, Softwaretechnik)
  • Technische Informatik (Rechenanlagen und Informationsübertragung).

Sind in einer Bewerbungsrunde eine große Zahl von Eignungsprüfungen erfolderlich kann auch auf eine schriftliche Prüfung gewechselt werden. Dies wird natürlich vorher angekündigt.

Die für den Zugang zum Studium nötige Note in der mündlichen Prüfung ist abhängig von der Note des Erstabschlusses. Wurde der Erstabschluss innerhalb der Regelstudienzeit erworben, oder die Regelstudienzeit um maximal einen Monat überschritten, wird ein Notenbonus von 0,5 gewährt.

Kontakt

Bei fachspezifischen Unklarheiten bitte an die Fachstudienberatung wenden. Allgemeine Fragen zum Zugang zum Studium und zum allgemeinen Bewerbungsverfahren und zur Einschreibung können an die zentrale Studienberatung, die Studierendenkanzlei oder das International Office gestellt werden.