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Institut für Informatik

Teilzeitstudium

Der Bachelor Informatik und Master Informatik können auch in Teilzeit studiert werden. Folgende Rahmenbedingungen gelten:

  • Die Regelstudienzeit, und damit auch die Studienhöchstdauer verdoppelt sich
  • Die Fristen für die GOP/KoP verdoppeln sich
  • Die Bearbeitungsdauer für die Bachelor- oder Master-Thesis verdoppelt sich
  • In einem Semester dürfen höchstens 20 ECTS-Punkte erworben werden. Werden in einem Teilzeitsemester aber doch mal mehr als 20 ECTS erworben, wird das Semester als zwei Teilzeitsemester gezählt. 
  • Der Wechsel kann analog zum Studienfachwechsel in einem Semester bis spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn beantragt werden
  • Der Wechsel ist spätestens im vorletzten Semester der Regelstudienzeit möglich
  • In WueStudy wird ein Teilzeitsemester als 0,5 Vollzeitsemester angezeigt
  • Auf Teilzeit angepasste Studienverlaufsplane stehen auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs zu Verfügung
  • Es können keine zusätzlichen Veranstaltungstermine und Teilnahmebedingungen für Teilzeitstudierende zur Verfügung gestellt werden. Beispielsweise gibt es keine zusätzlichen Vorlesungstermine zu zeitlichen Randbereichen.
  • Es gibt prüfungsimmanente Blockveranstaltungen, die auch in Teilzeit in der gleichen Zeit absolviert werden müssen. Dies betrifft insbesondere das Programmierpraktikum, bei dem in sechs Wochen in Hausarbeit Programmieraufgaben gelöst werden müssen und anschließend eine Präsenzklausur geschrieben wird.

Die genauen Regeln finden sich in der ASPO, Anlage 4. Es ist zu beachten, dass durch das Teilzeitstudium auch ausserhalb der Universität Nachteile entstehen können. Es besteht dann möglicherweise kein Anspruch mehr auf BAFöG oder Mitversicherung bei der Krankenversicherung. Auch kann bei einem Studium mit Studentenvisum die Möglichkeit zur Teilzeit eingeschränkt sein.
Wir raten daher dringend dazu, genau zu überlegen, ob ein Wechsel zur Teilzeit in der eigenen Situation sinnvoll ist. In vielen Fällen gibt es Mittel, die besser zur Situation passen, z.B. eine Beurlaubung oder Nachteilsausgleich.