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    Institut für Informatik

    Bewerbung und Zugang

    Interessierte für den Masterstudiengang Luft- und Raumfahrtinformatik müssen sich zum Zugang zum Studium bewerben. Für eine erfolgreiche Immatrikulation ist das Erfüllen verschiedener Voraussetzungen, eine eingereichte Bewerbung und das Bestehen einer Eignungsprüfung notwendig.

    Voraussetzungen

    Bewerber für das Master-Studienfach Luft- und Raumfahrtinformatik müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • einen Abschluss in einem Bachelor-Studiengang (Erwerb von 180 ECTS-Punkten) an der JMU oder an einer anderen in- oder ausländischen Hochschule oder einen gleichwertigen in- oder ausländischen Abschluss (z.B. Staatsexamen)
    • Kompetenzen im Umfang von mindestens 20 ECTS-Punkten oder – bei nicht im Sinne des ECTS modularisierten Studienfächern – Kompetenzen im entsprechenden Umfang aus dem Bereich der Mathematik
    • Kompetenzen im Umfang von insgesamt mindestens 100 ECTS-Punkten im Bereich der mathematischen und informatischen Grundlagen, darunter
      • mindestens 20 ECTS-Punkte der Grundlagen der Algorithmen und Datenstrukturen und Programmierung,
      • mindestens 30 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Mathematik und Regelungstechnik und
      • eine Abschlussarbeit im Umfang von mindestens 10 ECTS Punkten mit einem Thema aus der Informatik oder Luft- und Raumfahrtinformatik

    Bewerbung

    Dem Antrag sind beizulegen:

    • Nachweis eines Hochschulabschlusses oder gleichwertigen Abschlusses
    • Nachweis über die Erforderlichen Kompetenzen (Transcript of Records)

    Eignungsprüfung

    Das Eignungsverfahren wird in zwei Stufen durchgeführt:

    1. Vorauswahl: Aufnahme ohne eine Qualfikationsprüfung in das Master-Studium wegen besonderer Qualifikation nach folgender Bedingung:
      1. Einschlägiger Erstabschluss mit der Note 2,5 oder besser oder
      2. Durchschnittsnote von 2,5 oder besser im Bereich der oben genannten Kompetenzen
    2. Eignungsprüfung: Ist die Erstabschlussnote oder die genannten Kompetenzen mit einer Note schlechter als 2,5 betanden dann wird der/die Bewerber/-in  zu einer zusätzlichen Prüfung eingeladen. Die zusätzliche Prüfung wird in Form einer entsprechend mündlichen Einzelprüfung abgehalten und dauert ca. 30 Minuten. In der Prüfung wird das Vorhandensein der oben genannten Kompetenzen des Bewerbers bzw. der Bewerberin überprüft.

      Im Rahmen der zweiten Stufe des Eignungsverfahrens gilt ein Bewerber oder eine Bewerberin als ebenfalls besonders qualifiziert, wenn in der Eignungsprüfung eine Note nach folgender Tabelle erreicht wird. Wurde der Erstabschluss in der Regelstudienzeit erworben oder die Regelstudienzeit um maximal einen Monat überschritten, wird ein Bonus von 0,5 Notenpunkten gewährt

      Note Erstabschluss Benötigte Mindestnote in der Einzelprüfung Benötigte Mindestnote mit Bonus
      2,6-3,0 4,0 keine Einzelprüfung erfoderlich
      3,1-3,5 3,0 3,5
      3,6-4,0 2,0 2,5