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Institut für Informatik

Studienaufbau Bachelor Informatik PO-Version 2025

Diese Seite beschreibt die aktuelle Prüfungsordnungsversion 2025. Für einen Überblick der vorherigen Version 2019 bitte hier klicken.

Das Studium teilt sich in einen Pflichtbereich (120 ECTS), der alle mathematischen und informatischen Grundlagen vermittelt, sowie einen Wahlpflichtbereich (30 ECTS) und Schlüsselqualifikationen (20 ECTS) auf. Zusätzlich muss im Abschlussbereich (10 ECTS) noch eine Thesis verfasst werden. Im Wahlpflichtbereich kann aus verschiedensten Veranstaltungen der Informatik (15-25 ECTS) und diversen Anwendungsfächern (bis zu 10 ECTS) gewählt werden. Zusätzlich kann noch eine Veranstaltung aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz gewählt werden (5 ECTS).

Bereich   ECTS  
Pflichtbereich 120    
    Informatik   80  
    Theoretische Informatik   10  
    Mathematik   30  
Wahlpflichtbereich 30    
    Softwaretechnologie und Künstliche Intelligenz   5  
    Informatik   15-25  
    Anwendungsfach   0-10  
        Mathematik     0-10
        Physik     0-10
        Wirtschaftswissenschaften     0-10
        Linguistik     0-10
        Biologie     0-10
        Jura     0-10
        Geographie     0-10
        Medizin     0-10
Schlüsselqualifikationen 20    
    Fachspezifische Schlüsselqualifikationen   15  
    Allgemeine Schlüsselqualifikationen   5  
Abschlussbereich 10    
  gesamt   180

Studien- & Prüfungsordnungen

Die Studienordnung setzt sich aus der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) und den fachspezifischen Bestimmungen (FSB) inklusive der Studienfachbeschreibung (SFB) zusammen.

Grundlagen- und Orientierungsprüfung

Im Studienfach Informatik wird eine Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) in folgender Form durchgeführt: Der bzw. die Studierende hat zum Ende des ersten Fachsemesters 15 ECTS-Punkte aus folgenden mit numerischen Noten bewerteten Modulen des Pflichtbereichs zu erreichen:

  • Mathematik 1 für Studierende der Informatik (10-M-INF1)
  • Mathematik 2 für Studierende der Informatik (10-M-INF2)
  • Algorithmen und Datenstrukturen (10-I-ADS)
  • Grundlagen der Programmierung (10-I-GdP)
  • Programmierpraktikum (10-I-PP)
  • Rechnernetze und Informationsübertragung (10-I-RIÜ)
  • Software Engineering (10-I-ST)
  • Digitaltechnik (10-I-RAL)
  • Theoretische Informatik (10-I-TIV)

 Im Falle des Nichterreichens dieser Vorgabe ist die GOP erstmalig nicht bestanden und kann einmal wiederholt werden, indem der Prüfling am Ende des zweiten Fachsemesters die Vorgabe erfüllt und gegenüber dem Prüfungsamt nachweist. Wird auch diese Vorgabe nicht erreicht, so ist die GOP endgültig nicht bestanden, was zu einem endgültigen Nichtbestehen des Studienfachs Informatik führt. 

Kontrollprüfung

Im Studienfach Informatik wird eine Kontrollprüfung n folgender Form durchgeführt: Der bzw. die Studierende hat zum Ende des zweiten Fachsemesters 35 ECTS-Punkte aus den Modulen

  • Mathematik 1 für Studierende der Informatik (10-M-INF1)
  • Mathematik 2 für Studierende der Informatik (10-M-INF2)
  • Algorithmen und Datenstrukturen (10-I-ADS)
  • Grundlagen der Programmierung (10-I-GdP)
  • Programmierpraktikum (10-I-PP)
  • Software Engineering (10-I-ST)
  • Digitaltechnik (10-I-RAL)
  • Theoretische Informatik (10-I-TI)
  • Rechnernetze und Informationsübertragung (10-I-RIÜ)

zu erreichen und gegenüber dem Prüfungsamt nachzuweisen. Im Falle des Nichterreichens dieser Vorgabe ist die Kontrollprüfung erstmalig nicht bestanden und kann einmal wiederholt werden, indem der Prüfling am Ende des dritten Fachsemesters 35 ECTS-Punkte aus den genannten Modulen erreicht und gegenüber dem Prüfungsamt nachweist. Wird auch diese Vorgabe nicht erreicht, so ist die Kontrollprüfung endgültig nicht bestanden, was zu einem endgültigen Nichtbestehen des Studienfachs Informatikführt.