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Institut für Informatik

Studienaufbau

Das Studium teilt sich in einen Pflichtbereich (125 ECTS), der alle mathematischen und informatischen Grundlagen vermittelt, sowie einen Wahlpflichtbereich (25 ECTS) und Schlüsselqualifikationen (20 ECTS) auf. Zusätzlich muss im Abschlussbereich (10 ECTS) noch eine Thesis verfasst werden. Im Wahlpflichtbereich kann aus verschiedensten Veranstaltungen der Informatik (15-25 ECTS) und diversen Anwendungsfächern (bis zu 10 ECTS) gewählt werden.

Bereich   ECTS  
Pflichtbereich 125    
    Informatik   85  
    Theoretische Informatik   10  
    Mathematik   30  
Wahlpflichtbereich 25    
    Informatik   15-25  
    Anwendungsfach   0-10  
        Mathematik     0-10
        Physik     0-10
        Wirtschaftswissenschaften     0-10
        Linguistik     0-10
        Biologie     0-10
        Jura     0-10
        Geographie     0-10
        Medizin     0-10
Schlüsselqualifikationen 20    
    Fachspezifische Schlüsselqualifikationen   15  
    Allgemeine Schlüsselqualifikationen   5  
Abschlussbereich 10    
  gesamt   180

Studien- & Prüfungsordnungen

Die Studienordnung setzt sich aus der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) und den fachspezifischen Bestimmungen (FSB) inklusive der Studienfachbeschreibung (SFB) zusammen.

Grundlagen- und Orientierungsprüfung

Auszug aus "§ 5 Grundlagen- und Orientierungsprüfung, Kontrollprüfungen" der FSB Bachelor Informatik, ASPO 2015, Stand 26. Juli 2018.

(1) Im Studienfach Informatik wird eine Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) gemäß §13 ASPO in folgender Form durchgeführt: Der bzw. die Studierende hat zum Ende des ersten Fachsemesters entweder 15 ECTS-Punkte aus folgenden mit numerischen Noten bewerteten Modulen des Pflichtbereichs zu erreichen:

  • Mathematik 1 für Studierende der Informatik (10-M-INF1)
  • Algorithmen und Datenstrukturen (10-I-ADS)
  • Grundlagen der Programmierung (10-I-GdP)
  • Informationsübertragung (10-I-RIÜ)
  • Softwaretechnik (10-I-ST)
  • Rechenanlagen (10-I-RAL)
  • Theoretische Informatik (10-I-TIV)

oder 5 ECTS-Punkte aus diesen mit numerischen Noten bewerteten Modulen des Pflichtbereichs zu erreichen sowie das Modul Programmierpraktikum (10-I-PP) erfolgreich zu absolvieren und jeweils gegenüber dem Prüfungsamt nachzuweisen. Im Falle des Nichterreichens dieser Vorgabe ist die GOP erstmalig nicht bestanden und kann einmal wiederholt werden, indem der Prüfling am Ende des zweiten Fachsemesters die Vorgabe erfüllt und gegenüber dem Prüfungsamt nachweist. Wird auch diese Vorgabe nicht erreicht, so ist die GOP endgültig nicht bestanden, was zu einem endgültigen Nichtbestehen des Studienfachs Informatik (Erwerb von 180 ECTS-Punkten) führt. Bezüglich Fristüberschreitungen gilt §13 Abs. 6 ASPO.

(2) Im Studienfach Informatik wird eine Kontrollprüfung gemäß §13 ASPO in folgender Form durchgeführt: Der bzw. die Studierende hat zum Ende des zweiten Fachsemesters 35 ECTS-Punkte aus den Modulen

  • Mathematik 1 für Studierende der Informatik (10-M-INF1)
  • Algorithmen und Datenstrukturen (10-I-ADS)
  • Grundlagen der Programmierung (10-I-GdP)
  • Softwaretechnik (10-I-ST)
  • Rechenanlagen (10-I-RAL)
  • Theoretische Informatik (10-I-TI)
  • Informationsübertragung (10-I-RIÜ)
  • Programmierpraktikum (10-I-PP)

zu erreichen und gegenüber dem Prüfungsamt nachzuweisen. Im Falle des Nichterreichens dieser Vorgabe ist die Kontrollprüfung erstmalig nicht bestanden und kann einmal wiederholt werden, indem der Prüfling am Ende des dritten Fachsemesters 35 ECTS-Punkte aus den in Satz 2 genannten Modulen erreicht und gegenüber dem Prüfungsamt nachweist. Wird auch diese Vorgabe nicht erreicht, so ist die Kontrollprüfung endgültig nicht bestanden, was zu einem endgültigen Nichtbestehen des Studienfachs Informatik (Erwerb von 180 ECTS-Punkten) führt. Bezüglich Fristüberschreitungen findet §13 Abs. 6 ASPO entsprechende Anwendung.