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Institut für Informatik

Gymnasium (FSB 2012)

Studienverlaufsplan (FSB 2012)

Studienverlaufspläne sind Orientierungshilfen zur Gliederung des Studiums. Die Anordnung der Module richtet sich dabei sowohl nach inhaltlichen Fragen als auch nach formalen Aspekten. Dazu gehört unter anderem eine möglichst gleichmäßige Belastung über die Semester hinweg. Auch gehen Studienverlaufspläne in die Vorlesungsplanung ein, d.h. wer auf Grundlage des Studienverlaufsplans studiert sollte wenige oder keine Probleme mit der Überschneidung von Veranstaltungen haben.

Für Sie sind Studienverlaufspläne jedoch nicht verbindlich. So können Sie z.B. Veranstaltungen vorziehen, um in einer späteren Studienphase mehr Zeit für die Hausarbeit oder das Staatsexamen zu haben. Auch dürften Sie die Reihenfolge von zwei Veranstaltungen tauschen, wenn dies besser in Ihren Stundenplan passt. Beachten Sie jedoch, dass sich daraus u.U. zeitliche Überschneidungen in späteren Semestern ergeben können und dass für das Softwarepraktikum zuvor das Modul Algorithmen und Datenstruktur, das Modul Softwaretechnik und das Programmierpraktikum absolviert sein muss.

Nachfolgend sehen Sie den Studienverlaufsplan für Ihr Studium der Informatik als vertieft studiertes Fach im Rahmen des Studiums für das Lehramt am Gymnasium (Studienbeginn i.d.R. SS 2015):

Sem. Kürzel Veranstaltung SWS ECTS
1.   Vorkurs Informatik (empfohlen) - -
ADS Algorithmen und Datenstrukturen 4+2+1 10
DDI1 Didaktik der Informatik 2+2 4
2. ST Softwaretechnik 4+2 10
DPAI Praktikum zur Anwendung von Informatiksystemen aus fachdidaktischer Sicht 2 2
3. PP Programmierpraktikum 6 10
4. TEI1 Technische Informatik 1 2+2 5
TEI2 Technische Informatik 2 2+2 5
DDI2 Didaktik der Informatik 2 2+2 4
5. SWP Softwarepraktikum 6 10
SBFD Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum Informatik 2+4 4
  Veranstaltung aus dem freien Bereich   3
6. OOP Objektorientiertes Programmieren 2+2 5
HA-GY Hausarbeit Informatik - 10
  Veranstaltung aus dem freien Bereich   4
7.   Wahlpflichtveranstaltung   8
  Wahlpflichtveranstaltung   5
  Veranstaltung aus dem freien Bereich   4
8. TI Theoretische Informatik 4+2 10
REP-GY Repetitorium (1. Hälfte) 2 s.u.
  Veranstaltung aus dem freien Bereich   4
9. DB Datenbanken 2+2 5
  Wahlpflichtveranstaltung   5
REP-GY Repetitorium (2. Hälfte) 2 4

Im Rahmen des fachlichen Teil des Studiums werden Lehrveranstaltungen gemeinsam mit Studierenden des Bachelor- bzw. des Masterstudiengangs besucht. In der Regel entsprechen dabei die Modul- und Veranstaltungsbezeichnungen des Lehramts denen des Bachelor- bzw. Masterstudiengangs. Zu beachten sind folgende Ausnahmen:

  • TEI1 entspricht bis auf weiteres dem fachlichen Modul BS (Betriebssysteme)
  • TEI2 entspricht bis auf weiteres dem fachlichen Modul RAK (Rechnerarchitektur)
  • OOP-GY entspricht dem fachlichen Modul OOP (Objektorientiertes Programmieren) kann aber alternativ auch durch die neue Veranstaltung "Einführung in die Programmierung" erbracht werden. Für den Fall eines Doppelstudiums ist dann jedoch keine Anrechnung als Modul OOP im Bachelorstudiengang möglich.

Für das Wahlpflichtmodul mit 8 LP im 7. Semester empfehlen wir mit Blick auf das zukünftige Berufsbild die Veranstaltung "Rechnernetze und Kommunikationssysteme".

Weitere Hinweise

Kontrollprüfung:

Bis zum Ende des zweiten Fachsemesters ist eines der beiden Module 10-I-ADS (Algorithmen und Datenstrukturen) oder 10-I-ST (Softwaretechnik) erfolgreich zu absolvieren. Im Falle des Nichterreichens dieser Vorgabe gilt das Studium des Lehramts an Gymnasien im vertieft studierten Fach Informatik als erstmalig nicht bestanden.

Danach muss eines der beiden Module 10-I-ADS (Algorithmen und Datenstrukturen) oder 10-I-ST (Softwaretechnik) bis zum Ende des dritten Semesters bestanden sein. Für den Fall der Nichterfüllung auch nach dem dritten Fachsemester ist das Studium des Lehramts an Gymnasien im vertieft studierten Fach Informatik endgültig nicht bestanden.

BAFöG:

BAFöG-Empfänger sollten die entsprechenden Regeln über den ordnungsgemäßen Verlauf des Studiums beachten, da ansonsten die Förderung nicht verlängert wird. Die notwendigen BAFöG-Bescheinungen werden aktuell von Herrn Prof. Hotho ausgestellt.

 

Diese Hinweise wurden mit entsprechender Sorgfalt zusammengestellt. Bei abweichenden Aussagen gelten die LPO I, die LASPO bzw. die FSB in der jeweils gültigen Fassung.