Teilzeitstudium
Der Bachelor Informatik und (ab Sommersemester 2026) Master Informatik können auch in Teilzeit studiert werden. Folgende Rahmenbedingungen gelten:
- Die Regelstudienzeit, und damit auch die Studienhöchstdauer verdoppelt sich
- Die Fristen für die GOP/KOP verdoppeln sich
- Die Bearbeitungsdauer für die Bachelor- oder Master-Thesis verdoppelt sich
- In einem Semester dürfen höchstens 20 ECTS-Punkte erworben werden
- Der Wechsel kann analog zum Studienfachwechsel in einem Semester bis spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn beantragt werden
- Der Wechsel ist spätestens im vorletzten Semester der Regelstudienzeit möglich
- In WueStudy wird ein Teilzeitsemester als 0,5 Vollzeitsemester angezeigt
- Auf Teilzeit angepasste Studienverlaufsplane stehen auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs zu Verfügung
Die genauen Regeln finden sich in der ASPO, Anlage 4. Es ist zu beachten, dass durch das Teilzeitstudium auch ausserhalb der Universität Nachteile entstehen können. Es besteht dann möglicherweise kein Anspruch mehr auf BAFöG oder Mitversicherung bei der Krankenversicherung. Auch kann bei einem Studium mit Studentenvisum die Möglichkeit zur Teilzeit eingeschränkt sein.
Wir raten daher dringend dazu, genau zu überlegen, ob ein Wechsel zur Teilzeit in der eigenen Situation sinnvoll ist. In vielen Fällen gibt es Mittel, die besser zur Situation passen, z.B. eine Beurlaubung oder Nachteilsausgleich.
